Warum: Rechtliches: EU-Verordnung
1.Alle seit dem 1. November 2012 in der Europäischen Union (EU) verkauften neu typengenehmigten Pkw und Wohnmobile müssen mit einem RDKS ausgestattet sein.
2.In der EU müssen alle PKW und Wohnmobile mit Erstzulassung ab dem 1. November 2014 vom Fahrzeughersteller mit einem RDKS ausgeliefert werden.
Es wird jedoch in der EU-Verordnung nicht vorgeschrieben, welches Reifendrucksystem eingebaut sein muss. Es können somit direkte oder auch indirekte Systeme verbaut werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vorgaben und Bedingungen der ECE-R 64 (Richtlinie) erfüllt sind. Weiters ist laut ECE-R64 nicht vorgeschrieben, ob die Funktionalität durch einen Original-Sensor oder durch einen Nachrüst-Sensor gewährleistet wird. Es können sowohl Original-Sensoren als auch Nachrüst-Sensoren eingebaut werden.
Achtung: Nicht funktionierende Reifendrucksysteme gelten bei einer Hauptuntersuchung (Pickerl) des Fahrzeuges als Mangel!
Wozu: RDKS erfüllen drei Funktionen:
•Sie erhöhen die Fahrsicherheit
•Sie vermeiden erhöhten Spritverbrauch durch falschen Reifendruck
•Sie verhindern erhöhten Reifenverschleiß, der durch zu geringen Reifendruck verursacht wird