Es dürfen nur jene Reifengrößen und Felgen montiert werden, die auch im Zulassungsschein vermerkt sind.
Fragen Sie Ihren Reifenspezialisten. Er hilft bei einer anderen als der im Typenschein eingetragenen Reifendimension oder Felge und weiß über Sondergenehmigungen Bescheid.
Nur nach einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere erhalten Sie auch für Ihre Sonderbereifung das Pickerl nach § 57 a KFG. Ihr Reifenspezialist empfiehlt Ihnen auch nur solche Marken, die mit korrekter Seitenwandbeschriftung wie Typisierungs- und Herstellercodes, ausgestattet sind.
Breitreifen und Alufelgen
Jeder Reifen und jede Felge, welche nicht im Typenschein eingetragen ist, muss extra typisiert werden,
Folgende maßliche Veränderungen bewirkten eine Umrüstung beim PKW
- Reifenaußendurchmesser sollte gleich bleiben
- Reifenbreite zunehmend
- Felgendurchmesser zunehmend bis zu 3 Zoll
Gesetzlich ist es erlaubt auch im Sommer mit Winterreifen zu fahren. Es ist jedoch zu beachten, dass Winterreifen eine weichere Laufflächenmischung haben und zum Beispiel auf der Autobahn bei hoher Geschwindigkeit, durch die höhere Umgebungstemperatur im Sommer, einer weit höheren thermischen Belastung ausgesetzt sind. Der Profilverschleiß nimmt stark zu und die Stabilität bei scharfer Kurvenfahrt nimmt ab. Aufgrund der anderen Mischungszusammensetzung gegenüber Sommerreifen, haben Winterreifen in der warmen Jahreszeit auch einen längeren Bremsweg und halten schlecht bei Nässe.