Situative Winterreifenpflicht in Österreich

Seit In-Kraft-Treten der 29. KFG-Novelle (Novelle zum Kraftfahrgesetz) am 5. Jänner 2008 müssen in Österreich PKW in der Zeit vom 1. November bis 15. April über eine Winterausrüstung verfügen.

Dies bedeutet, dass bei winterlichen Fahrverhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch, gefrierendem Regen oder Eis Winterreifen an allen Rädern eines Kraftfahrzeuges angebracht sein müssen.

Anerkannt als Winterreifen sind Reifen die als M+S, M.S. oder M & S markiert und eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen 5 Millimeter aufweisen. Dies gilt auch für sogenannte „Ganzjahresreifen“, „Allwetterreifen“ sowie Spikereifen.

Es ist auch erlaubt, bei durchgehender Schnee- oder Eisfahrbahn Sommerreifen mit Schneeketten zu verwenden. Die Ketten müssen zumindest auf den Antriebsrädern montiert sein. Sommerreifen mit Schneeketten sollten jedoch nur im Notfall verwendet werden.


Wann ist es Zeit auf Winterreifen zu wechseln?

Sobald die Temperaturen unter 10°C fallen, sollten Ihre Winterreifen schon montiert sein. Denn Winterreifen weisen die richtige Laufstreifenmischung für nasse Straßenoberflächen und niedrige Temperaturen auf. Winterreifen sorgen für höhere Haftung auf der Straße und der Bremsweg ist gegenüber Sommerreifen wesentlich kürzer.

Nur Winterreifen, mit ihren für niedrige Temperaturen angepassten Laufflächen-Mischungen bleiben auch bei größter Kälte elastisch und bieten ausreichend Grip. Ein Grund mehr, schon im Herbst an die Montage von Winterreifen zu denken. Achten Sie bei Winterreifen auf die gesetzliche Profilmindesttiefe von 4,0 mm und die Bezeichnung "M&S" an der Reifenwand.

Wir beraten Sie natürlich gerne welcher Winterreifen für Ihre Bedürfnisse (Autobahn oder Stadt) am besten geeignet ist.                           
Winterreifenpflicht für Schwerfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht sowie Mitnahmepflicht von Schneeketten.

Mit der 27. Novelle zum Kraftfahrgesetz wurde die Winterreifenpflicht für Schwerfahrzeuge (Lastkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilogramm und Omnibusse) im Zeitraum 15. November bis 15. März sowie die Pflicht zur Mitnahme von Schneeketten verankert.

Zumindest an den Rädern einer Antriebsachse müssen Winterreifen montiert sein. Diese Verpflichtung für den Lenker gilt - ebenso wie die Verpflichtung, Schneeketten mitzuführen -als Verhaltensbestimmung auch für Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen, da gerade solche Fahrzeuge häufig mit nicht den Witterungsverhältnissen entsprechender Bereifung unterwegs sind und somit zu Unfällen, unpassierbaren Straßen und Staus beitragen. Als Winterreifen gelten Reifen, die zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmt sind (M&S-Reifen). Solche Reifen sind nach der ECE-Regelung Nummer 54 genehmigt.


Schneeketten

Kaufen Sie Ihre Schneeketten immer nach der exakten Reifendimension.

Nach dem Gebrauch sollten die Ketten mit Wasser gereinigt und getrocknet werden. Allrad und Spikereifen befreien Sie nicht vor einer Kettenmontage bei gesetzlicher Schneekettenpflicht!


Spikereifen

Besondere Bestimmungen gelten für Spikereifen:

Spikes dürfen nur bei Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen verwendet werden. Spikereifen sind auf allen Rädern anzubringen und falls ein mit Spikereifen ausgerüstetes Fahrzeug einen Anhänger zieht, so muss dieser auch mit Spikes versehen werden. Anhänger mit Spikes von einem Kfz ohne Spikes dürfen jedoch gezogen werden. Kfz, die mit Spikereifen ausgerüstet sind, haben am Heck gut sichtbar einen Spikekleber anzubringen. Den Aufkleber erhalten Sie bei Ihrem Reifenfachhändler und den Autofahrerclubs.

Die gesonderten Geschwindigkeitsbeschränkungen von maximal 100 Kilometer pro Stunde (km/h) auf den Autobahnen und maximal 80km/h auf den Freilandstraßen sind strikt zu beachten und einzuhalten.

Das Fahren mit Spikereifen ist nur in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September verboten.

Zu beachten ist, dass die Stahlstifte der Reifen nicht mehr als 2,0 mm über die Lauffläche ragen und fest im Reifen sitzen, da ansonsten die Gefahr der Beschädigung der Fahrbahn und anderer Fahrzeuge zu groß ist.

Hinweis: Motorräder dürfen nicht mit Spikereifen ausgerüstet werden.